Zur Erteilung einer Baugenehmigung ist die Fachplanung durch einen Sachverständigen für Brandschutz erforderlich.
Mit der Einführung der Landesbauordnung in NRW zum Jahre 2000 ist die Pflicht zur Vorlage einer Brandschutzplanung verbindlich geworden.
Professionelle Brandschutzberatung
Zunächst machen wir uns ein Bild zum konkreten Objekt, um Ihnen auf dieser Grundlage die relevanten Gesetze, Richtlinien und Verordnungen erläutern zu können. Welche der möglichen Brandschutzmaßnahmen sinnvoll sind und welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten, stimmen wir Schritt für Schritt mit Ihnen ab.
Brandschutzkonzept
Bei der Erarbeitung von Problemlösungen im Brandschutz achten wir vor allem darauf, aus den vielfältigen Möglichkeiten eine auf Ihren speziellen Bedarf zugeschnittene Lösung zu erstellen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns die Präsentation einer zeichnerischen Ausarbeitung als auch eine professionelle Umsetzungsbegleitung in der Bauphase.
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzordnung
Um im Notfall optimal aufgestellt zu sein, erstellen wir eine Dokumentation, die den Einsatzkräften vor Ort die notwendige Orientierung gibt: Dazu gehören Ablauf- und Organisationspläne ebenso wie Sicherheits- und Brandschutzgrafiken und eine fundierte Brandschutzordnung. Sollten Sachversicherer, Aufsichtsbehörden oder Sozialversicherungsträger Einsatzunterlagen fordern, fertigen wir für Sie komplette Rettungs- und Fluchtkonzepte an.
Ihre Benefits
Unsere Expertise
Greifen Sie auf unsere Expertise als Brandschutz Sachverständige zurück. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!